Einführung des eRezepts ab Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 wird das eRezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend eingeführt. Dies bedeutet, dass alle Praxen solche Medikamente nur noch elektronisch verordnen dürfen.
Was ist das eRezept und was bleibt auf Papier?
Das eRezept ersetzt das herkömmliche rosa Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente. Jedoch bleiben einige Verordnungen weiterhin auf Papier bestehen, beispielsweise:
- Verband- und Hilfsmittel (Muster 16)
- Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte)
- T-Rezepte
- Praxisbedarf
Ablauf in der Praxis
- Erstellung: Die Verordnung wird wie gewohnt im Praxisverwaltungssystem erstellt.
- Sendung: Durch Klicken auf „Senden“ wird das eRezept signiert und an den eRezept-Server gesendet.
- Abruf: Die Apotheke ruft die Verordnungsdaten vom Server ab.
Einlösung des eRezepts
Patienten können ihr eRezept auf zwei Weisen einlösen:
- Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK):
Die Karte wird in der Apotheke eingesteckt, eine PIN ist nicht notwendig. - Mit der App:
Hierfür benötigen Patienten ein Smartphone, eine neue Gesundheitskarte (mit WLAN-Symbol) und eine PIN von ihrer Krankenkasse.
Für weiterführende Informationen steht die Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung: www.kbv.de/html/erezept.php.
Dieser Artikel bietet eine Übersicht der wichtigsten Informationen zum neuen eRezept. Für detailliertere Angaben lesen Sie bitte das vollständige Informationsblatt hier verlinkt.