Das eRezept startet!

Ab dem 1. Januar 2024 wird das eRezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend eingeführt. Dies bedeutet, dass alle Praxen solche Medikamente nur noch elektronisch verordnen dürfen.

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Einen Rückruf können Sie bei uns jederzeit bequem online vereinbaren – auch außerhalb unserer Sprechzeiten. Wir rufen Sie spätestens am nächsten Werktag zurück.

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